Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Apartmenthouse Sleepy Cologne – Verwaltung über SB Sleepy Booking GmbH, Luxemburger Str. 124-136,50939 Köln
$ 1 Geltungsbereich
Die Hotel-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments, die zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und Apartment/Boardinghouse. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit SB Sleepy Booking GmbH, Luxemburger Str. 124-136 ,50939 Köln, zur Beherbergung Apartments mietweise überlässt sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Aufnahmevertrag).
Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Flächen außerhalb des angemieteten Apartments bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SB Sleepy Booking GmbH und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Darüber hinaus gelten die bei Vertragsabschluss möglicherweise individuell schriftlich vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
$ 2 Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit SB Sleepy Booking GmbH (nachfolgend: Apartmenthouse genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Apartmenthouse werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Apartmenthouse diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Apartmenthouse- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5% des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Apartmenthouse und unter Berücksichtigung der aufgelisteten Rücktritts- und Stornokosten innerhalb der AGB erfolgen. Reservierte Apartments stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Apartmenthouse das Recht vor, bestellte Apartments nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Apartments, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Danach kann das Apartmenthouse über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Apartmenthouse nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Apartmenthouse steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenthouse in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthouse mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
4. Das Apartmenthouse ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Apartmenthouse bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Apartmenthouse.
7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
8. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthouse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann Gegenforderungen gegen das Apartmenthouse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Apartmenthouse alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100% abhängig zu machen. Das Apartmenthouse entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Apartmenthouse vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100% der bestellten Leistung zu fordern. Die Fälligkeit wird individuell festgelegt.
9. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
a) Bei Stornierung im Zeitraum von bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen berechnet,
b) Bei Stornierung im Zeitraum von 13. und 2. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistungen berechnet,
c) Bei Stornierung im Zeitraum von 1. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistung, fällig. Stornierungsgebühren können um den Betrag der Logis gemindert werden, die durch die Weitervermietung der stornierten Apartments zum bestellten Termin erzielt werden können.
Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenen Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
10. Garantierte Reservierungen zu bestimmten Messezeiten sind ab dem 60. Tag vor Anreise verbindlich.
11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Apartmenthouse, in den technischen Einrichtungen, in den sonstigen Räumen des Apartmenthouse und in den Apartments hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Jede Haftung durch das Apartmenthouse ist ausgeschlossen.
12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Apartmenthouse ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
13. Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen sowie in allen Apartments ist absolut untersagt. Der Gast hat bei seiner Buchung umfassend Kenntnis, dass es sich hier um ein Nichtraucher-Apartmenthouse handelt. Kosten für Maßnahmen der Feuerwehr und Sicherheitsdienste werden zu 100 % vom Verursacher bzw. Gast gefordert. Zusätzlich werden 250 Euro für erweiterte Reinigungsmaßnahmen in Rechnung gestellt.
14. Die Mitnahme von Tieren ist im gesamten Apartmenthouse nicht gestattet.
15. Die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Elektroheizung, Heizstrahler usw. ist im gesamten Apartmenthouse nicht gestattet. Nur die Nutzung der elektrischen Geräte, die Bestandteil des Apartments sind, wird erlaubt.
16. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Apartmenthouse oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Apartmenthouse vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umständen, wenn dadurch die Leistung des Apartmenthouse unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
Ferner ist das Apartmenthouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden.
b) Das Apartmenthouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Sleepy Cologne bzw. SB Sleepy Booking GmbH zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt vom Apartmenthouse entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen können das Apartmenthouse unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
Besteht bei einem Rücktritt ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, kann das Apartmenthouse den Anspruch pauschalieren.
17. Die vertragliche Haftung des Apartmenthouse die für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Apartmenthouse zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
18. Das Apartmenthouse ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit
a) der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Apartmentshouse oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
b) das Apartmenthouse eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt; oder
c) der Schaden auf einen von dem Apartmenthouse zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist oder
d) der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Apartmenthouse abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können; oder
e) sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Apartmenthouse, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen.
19. Alle Apartments befinden sich im Gebäude des Unicenters. Die Hausordnungen des Hauses "Unicenter" und des Apartmenthouse sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann der Vertrag zwischen den Partnern vom Betreiber umgehend aufgelöst werden. Aufgrund der zentralen Lage des Apartmenthouse sind Ruhebelästigung und Ruhestörungen durch Straßenverkehr, Personen und Baumaßnahmen in der Umgebung oder im Hause nicht auszuschließen.
20. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Apartmenthouseparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthousegrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Apartmenthouse nicht, soweit das Apartmenthouse nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartmenthouse.
21. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Apartmenthouse schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
22. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
23. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen von 10 und mehr gebuchten Personen
1. Während der Messetage in Köln und Düsseldorf werden keine Gruppenreisen angeboten.
2. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 10 Personen mit einer gemeinsamen An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarungen können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden. In der Regel wird bei Gruppenreisen ein Rabatt von 20 % auf die Gesamtbuchung gewährt
3. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen: Die endgültige Namensliste der Mitglieder der Gruppe muss dem Apartmenthouse bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden. Das Meldegesetz erfordert eine Aufstellung der Reisenden.
4. Das Apartmenthouse übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu der Zahlungsbedingungen. Die Reservierungsbestätigung ist beidseitig anerkannt, wenn die Anzahlung der Gesamtbuchung von 30 % eingegangen und bestätigt worden ist. Diese Anzahlung wird vom Apartmenthouse im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb 30 Kalendertagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt. Erfolgt die Stornierung der Gruppenbuchung 7 Werktage vor geplanter Anreise, werden 100 % des Gesamtpreises berechnet.
5. Die Rechnungen sind in Euro vier Kalendertage vor Anreise der Gruppe per Banküberweisung zu zahlen.
6. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.
§ 4 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Langfristmietverträge von mehr als 30 Tagen
1. Während der Messetage in Köln und Düsseldorf werden keine Langfristmietverträge angeboten bzw. pro Übernachtung an einem Messetag in Köln und Düsseldorf ein Zuschlag von 50 Euro je Apartment erhoben.
2. Ein Anspruch auf Gewährung von Langfristmietverträge besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarungen können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Langfristmietverträge gewährt werden. In der Regel wird bei Langfristmietverträgen ein Rabatt von 20-30 % auf die Gesamtbuchung gewährt. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen: Die endgültige Namensliste der Mitglieder von Langfristmietverträgen muss dem Apartmenthouse bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden. Das Meldegesetz erfordert eine Aufstellung der Reisenden.
3. Das Apartmenthouse übersendet dem Langfristmietenden eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen. Die Reservierungsbestätigung ist beidseitig anerkannt, wenn die Anzahlung der Gesamtbuchung von 30 % eingegangen und bestätigt worden ist. Diese Anzahlung wird vom Apartmenthouse im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb 30 Kalendertagen vor Ankunft des Gastes erfolgt.
4. Die monatlichen Rechnungen sind in Euro vier Kalendertage vor einem Monatswechsel per Banküberweisung zu zahlen. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei Sleepy Cologne bzw. SB Sleepy Booking GmbH.
5. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen enstehenden Kosten wie Parken, Telefon, Getränke, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Gast selbst zu bezahlen.
Köln, im Juli 2015